Die OAI e.V.  beabsichtigt den Seenlandmarathon am 17./18. Sept. 2022 unter der Voraussetzung durchzuführen, dass zu diesem Zeitpunkt:

  • diese Veranstaltung rechtlich zulässig ist
  • sie unter Infektionsgesichtspunkten umsetzbar ist
  • ihre Durchführung für alle Beteiligten wirtschaftlich darstellbar und dabei ihr traditioneller Charakter gewahrt ist.

Dies bedeutet, dass bei einer evtl. Absage des Seenlandmarathons aus o.g. Gründen, jederzeit auch ein Widerruf von einer bereits erteilten Zusage erfolgen kann.

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Genehmigter Lauf
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